Die EU-Kommission hat ihre in Berlin und Brandenburg gezahlten Beihilfen für den Ausbau des digitalen Fernsehens am Mittwoch für rechtswidrig erklärt. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte Sendern Zuschüsse in Höhe von etwa vier Millionen Euro gewährt, um digital übertragenes Fernsehen im Großraum Berlin-Potsdam (DVB-T) zu fördern. Nach Angaben der Kommission profitierten unter anderem RTL und ProSiebenSat1 davon. Die Sender müssen das Geld nun zurückzahlen.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, die Kommission werde weiter den Übergang zum digitalen Fernsehen unterstützen. "Allerdings muss die staatliche Unterstützung auf objektiven Kriterien beruhen, spezifische Probleme angehen, für die der Markt keine Lösungen bereithält und Wettbewerbsverzerrungen vor allem zwischen terrestrischem, Kabel- und Satelliten-TV vermeiden", sagte sie.
Kabelnetzbetreiber hatten sich in Brüssel über die Zuschüsse beschwert. Die Kommission hatte daraufhin im Juli 2004 ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet.
Nach früheren Angaben der MABB vom Oktober 2002 galt der Ballungsraum Berlin/Potsdam als die weltweit erste Region, die beim Fernsehen ausschließlich auf ein Digitalangebot über Antenne setzt.
Die neue Technik ermöglicht den mobilen TV-Empfang auf Laptops, Mobiltelefonen oder in Autos. Mit der Digitaltechnik DVB-T (Digital Video Broadcasting-Terrestrial) können mehr als zwei Dutzend Programme kostenlos über Antenne empfangen werden. Dafür ist allerdings ein Decoder notwendig.
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